Verwaltung von Immobilieneigentum aller Art
Hier sind in erster Linie zu nennen die Verwaltung von Mietshäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Geschäftshäusern, Eigentumswohnungen, Teileigentumseinheiten.
Der Umfang der regulären Verwaltertätigkeit im Rahmen eines Verwaltungsvertrages:
- Entgegennahme oder Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelten zu den Fälligkeitsterminen; Eingangskontrolle; Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist, und gesetzlich zulässiger Betriebskostenumlagen;
- Engegennahme oder Einzug sonstiger mit der Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes zusammenhängender Zahlungen, z.B. Versicherungsleistungen, Kostenrückerstattungen, Mietkaution usw.
- Leistung aller die Bewirtschaftungskosten und den Fremdkapitaldienst betreffenden Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen;
- Einstellung und Entlassung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungsfrauen usw.) soweit erforderlich, Bestimmung und Überwachung ihrer Tätigkeit;
- Beschaffung aller für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister) und Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial);
- Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen;
- Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage in Höhe eines zu vereinbarenden Prozentsatzes aus dem monatlichen Mietertragssoll;
- geordnete rechnerische Erfassung aller Zahlungsvorgänge, Erstellung einer Jahresabrechnung und auf Wunsch Erstellung von Zwischenabrechnungen;
- Kündigungen bzw. die Entgegennahme von Kündigungen und der Abschluss neuer Mietverträge unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
Auf Wunsch des Eigentümers übernehmen wir auch gern folgende besondere Verwaltungsaufgaben:
- Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen;
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- soweit gesetzlich zulässig die Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt;
- Ausführung behördlicher Auflagen;
- Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes;
- Planung, Betreuung, Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Selbstverständlich werden Vermögenswerte von Auftraggebern von dem Vermögen des Verwalters und dem seiner sonstigen Auftraggeber getrennt verwaltet.
PDF-Dateien:
| Leistungsverzeichnis_fuer_die_Mietverwaltung.pdf |
| Mustervertrag_fuer_die_Mietverwaltung.pdf |
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